PixoLeo Journal
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Der Disclaimer!? Das Linkurteil
Der Disclaimer!?
Sehr häufig werden wir in Beratungsgesprächen mit der Frage konfrontiert, ob wir vor dem Hochladen der Website im Impressum doch bitte den Disclaimer(Haftungsausschluss) mit einfügen könnten, da es sonst zu einer Abmahnungen führen kann. Wir sprechen hier wohl von dem bekanntesten unter den Disclaimern, welchen man oftmals auch auf den unterschiedlichsten Internetseiten findet.
– Das Linkurteil zu dem es nie kam –
Die Ursache für diesen Gedanken liegt wohl in dem bekanntesten Beispiel, dem im Netz kursierendem irrtümlichen Linkurteil vom 12. Mai 1998, in dem das Landgericht Hamburg entschieden haben soll:
Das man ggfs. für verlinkte Websites mit haftet und es nur verhindern könnte, wenn man sich eindeutig davon distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich zu allen verlinkten Websites und […]
Jedoch ist weniger bekannt, dass es dieses Urteil so nie gegeben hat und somit auch nicht rechtskräftig ist, denn die Parteien einigten sich am Ende auf einen Vergleich.
Zudem musste der Richter auch feststellen, dass man sich von Links nicht unbedingt distanzieren könne, da man diese ja auch absichtlich setzen kann, um eine Person zu verleumden und oder ihr zu schaden. Auch ist die Aussage des Disclaimers recht zweifelhaft zu betrachten, denn man empfiehlt doch grundlegend Websites, Dienstleistungen, Bücher, etc. die einem persönlich gefallen, warum sollte man sich dann davon Distanzieren!? Wenn Sie also einen Link zu einer Website oder einem Buch setzten benötigen Sie hierfür keinen Disclaimer.
Wir werden in unseren zukünftigen Beiträgen noch weiter auf dieses Thema eingehen und euch auch ein paar Beispiele zu den unterschiedlichen Disclaimern aufführen.
Euer Team von PixoLeo
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